Lagebeschreibung
Seit dem 15. August sind die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach einer Kompromittierung des Berliner Landesnetzes vom Netz isoliert. Forensik und Ermittlungen laufen. Der Vorfall wirkt bis in die Bezirksebene: Fachverfahren für Wohngeld und für Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“ bei Wohngeld-/Kinderzuschlagsempfängern sind nicht nutzbar. Damit sind auch die zwölf Berliner Bezirksverwaltungen mittelbar betroffen.
Quellen & weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu den zu diesem Vorfall gespeicherten Veröffentlichungen.
Einordnung, Prävention und Versicherbarkeit
Schwere noch unklar: zusätzliche Quellen und technische Details prüfen.
Was hätte vorbeugen können?
- Root-Cause-Analyse durchführen und Eintrittsweg, betroffene Systeme, Datenabfluss sowie Wiederholungsrisiko klären.
- MFA für externe und privilegierte Zugänge erzwingen.
- Patch- und Schwachstellenmanagement mit verbindlichen Fristen betreiben.
- EDR/SIEM-Überwachung und getestete Wiederherstellungsprozesse etablieren.
Versicherbarkeit
Grundsätzlich prüfbar; für eine belastbare versicherungsrechtliche Einordnung fehlen bei unklarer Angriffsart meist Eintrittsweg, Schadenbild und konkrete Vertragsbedingungen.
- Grundsätzlich können Cybervorfälle versicherbar sein; entscheidend sind Police, Obliegenheiten, Ausschlüsse und nachweisbare Mindestschutzmaßnahmen.
- Typische Prüfpunkte: MFA, Patchmanagement, Backups, Logging, Notfallplan, Dienstleisterabhängigkeiten und rechtzeitige Schadenmeldung.
Timeline
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